Lieber Gast, bitte beachten sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Sie entsprechen dem Reisevertragsrecht gemäß §§ 651a ff..BGB.
Abschluß des Reisevertrages:
Mit Ihrem Auftrag bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Reisepreis und Leistungen: Der genaue Reisepreis und der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reisebestätigung aufgenommen werden.
Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen der Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere bei Studien- und Rundreisen können Änderungen der Fahrtstrecke, Übernachtungsorte und Hotels notwendig werden. Organisatorisch notwendige Änderungen der Tagesprogramme bleiben vorbehalten. Im Falle von Überbuchungen durch unsere Vertragshotels behalten wir uns die Unterbringung in gleichwertigen oder höherwertigen Hotels vor. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen und –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Straßengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
Bezahlung:
Den nach §651 K Abs.3 BGB erforderlichen Sicherungsschein erhalten Sie bereits mit der Buchungsbestätigung. Wir sind daher berechtigt, folgende Zahlungsvereinbarungen mit Ihnen zu treffen: Anzahlung bei Bus-, Schiffs- und Flugreisen 20 % vom Reisepreis, Restzahlung 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Reisen mit Musical- oder sonstigen Eintrittskarten sind die Kosten für die Karten zusammen mit der Anzahlung fällig und im Stornofall nicht erstattbar.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird Ihnen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Wir pauschalieren diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis:
bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 15%
ab dem 30.Tag vor Reiseantritt 25%
ab dem 14.Tag vor Reiseantritt 50%

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantreten der Reise 90% des Reisepreises. Bei Flug- und Schiffsreisen gelten die abweichenden Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Bei Reiseantritt mit abgelaufenen Ausweisen müssen wir den vollen Reisepreis berechnen.
Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt. Das Eintreten eines Dritten in den Reisevertrag ist in der Regel möglich, jedoch nicht bei Flugreisen im kurzfristigen Fall.

Störung druch den Reisenden:
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadenersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt.
Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu er- bringenden Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die  Rückbeförderung sind vom Kunden zu tragen. Im übrigen fallen Ihnen alle weiteren Mehrkosten zur Last.
Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- Gewissenhafte Reisevorbereitung - Sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- Richtigkeit der Beschreibung aller Leistungsmerkmale
- Ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
- Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person
Beschränkung der Haftung:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Gewährleistung und Abhilfe:
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so können Sie Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Sie können eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn Sie den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder, falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, bei dem Reiseveranstalter direkt anzeigen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlassen Sie schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen Ihnen keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Ist die Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb der von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse Ihrerseits die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so können Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so können Sie den Reisevertrag kündigen.
Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistung maßgeblich (vgl. §471 des BGB) Das gilt nicht sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für Sie kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfaßt, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter zur vertreten hat, so können sie auch Schadensersatz verlangen.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu  vermeiden oder gering zu hatlen. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Falls Sie solche Ansprüche geltend gemacht haben, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.
Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Es sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestiummungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand:
Sie können den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oer gewöhnlicher Aufenhalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalter maßgebend.
Veranstalter:
Verkehrsunternehmen Alfred Beer
Dr.-Boecale-Str. 7
92331 Parsberg
Telefon 09492/601650
Telefax 09492/6016519

HINWEIS:
Mindestteilnehmerzahl je Reise: 25 Personen
Absagefrist des Reiseveranstalters: 1 Woche vor Reisebeginn


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr (AGB-Mietomnibus)
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.
3. Die Annahme des Angebots durch den Besteller muß schriftlich erfolgen. Die Form der Bestätigung steht dem Unternehmer frei.
§ 2 Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend.
Die Bestimmungen des § 3 bleiben unberührt.
2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
a) die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
b) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilftsbedürftigen Personen,
c) die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
d) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
e) die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.
Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
4. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist der Unternehmer lediglich Vermittler.
§ 3 Leistungsänderungen
1. Änderungen durch den Unternehmer, durch Dritte oder höhere Gewalt:
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht vom Unternehmer wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.
2. Änderungen auf Wunsch des Bestellers:
Änderungen auf Wunsch des Bestellers nach Fahrtantritt (z. B. hinsichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind nur möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer.
Der Auftrag zur Änderung ist vom Kunden durch Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen.
§ 4 Preise und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
2. Alle Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas abweichendes vereinbart.
3. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
4. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
5. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
1. Tritt der Besteller vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Der Unternehmer wird aber seine ersparten Aufwendungen absetzen.
Anstelle der vereinbarten Vergütung kann der Unternehmer eine Rücktrittspauschale erheben. Diese beträgt
bis zum 22. Tag vor Fahrtantritt 10 %
ab 21. bis 7. Tag vor Fahrtantritt 25 %
ab 6. Tag vor Fahrtantritt 40 % des vereinbarten Entgelts.
2. Der Besteller ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen. Kündigt der Besteller den Vertrag, so kann der Unternehmer eine den Umständen nach angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Für die Verpflichtung des Unternehmens zur Rückführung des Kunden gilt § 6 Abs. 2, sinngemäß.
3. Die Geltendmachung eines weiteren dem Unternehmer entstandenen Schadens ist nicht ausgeschlossen. Hierzu gehören u. a. auch Stornierungsgebühren und sonstige Aufwendungen zur Auflösung der vom Unternehmer in Erfüllung des Vertrages eingegangenen Verpflichtungen.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen
1. Rücktritt
Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
2. Kündigung
a) Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist das Busunternehmen auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
b) Kündigt das Busunternehmen den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§ 7 Haftung
1. Das Busunternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. Das Busunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
3. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
§ 8 Beschränkung der Haftung
1. Die Haftung des Busunternehmens bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen wegen Sachschäden ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachschäden bis 4.000 ¤ gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene Anteil am dreifachen Mietpreis diese Beträge, ist die Haftung auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis begrenzt.
2. § 23 PbefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,00 ¤ übersteigt.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
4. Das Busunternehmen haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
5. Der Besteller stellt das Busunternehmen und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Abs. 3 lit. a. – e. umschriebenen Sachverhalte beruhen.
§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
1. Gepäck im normalen Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden mitbefördert.
2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm und/oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht.
3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zu richten.
4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz des Busunternehmens.
2. Gerichtsstand
a) Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Busunternehmens.
b) Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Busunternehmens.
3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Verkehrsunternehmen Beer
Dr. Boecale Str. 7
92331 Parsberg
Telefon: 09492-6016520
Telefax: 09492-6016529


Buchungs- und Stornobedingungen für Gruppenreisen und Incoming
Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes ist der jeweilige Verein, das Unternehmen, die Schule oder der Besteller der Gruppenreise.

Abschluss des Reisevertrages
Der Auftrag für eine Gruppenreise erfolgt durch den Kunden schriftlich, per Telefax oder E-Mail. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Die Annahme wird mit Übersenden einer entsprechenden Auftragsbestätigung dokumentiert. Eine Kopie dieser Auftragsbestätigung ist vom Kunden gegenzuzeichnen und unverzüglich an uns zurückzusenden. Damit akzeptiert der Kunde diese Buchungs- und Stornobedingungen als Bestandteil des Gruppen-Reisevertrages.

Enhaltene Beförderungsleistungen anderer Verkehrsträger
(z. B. Flug, Schiff, Bahn, Bus) erfolgen durch dritte uns sind damit Fremdleistungen. Damit gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsträgers.

Rücktritt durch den Kunden
Ein Rücktritt von der Reise hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Stornierung der Gesamt-Buchung ist grundsätzlich bis 31 Tage vor Reisetermin kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung kürzer als 31 Tage vor Reiseantritt besteht unsererseits das Recht, Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu berechnen. Diese Kosten der Stornierung sind abhängig von den Kosten des Hotels und sonstiger Leistungsträger.

Anzahlung und Restzahlung
Eine Anzahlung ist von unserer Seite nicht vorgesehen. Sofern im Einzelfall das Hotel oder ein anderer Leistungsträger eine Anzahlung fordern, wird diese gesondert berechnet und weitergeleitet. Eine solche Ausnahme wird in der Auftragsbestätigung gesondert schriftlich vereinbart.
Die Zahlung des Reisepreises muss bis 14 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein (Zahlungseingang).

Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§651 a ff. BGB.




BEER – REISEBÜRO – VERKEHRSUNTERNEHMEN – INCOMING
Maria und Alfred Beer
Dr. Boecale-Str. 7
92331 Parsberg
Tel. 09492-601650
Fax 09492-6016519